AGB
Hier finden Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die Nutzung meiner Dienste.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Johann Wasner (Veranstalter) und meinen Kunden.
Abschluss des Vertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder (Kunde) auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer mit deren Pflichten. Der Vertrag kommt mit Annahme in Form einer Buchungsbestätigung (schriftlich per Mail) durch den Veranstalter zustande.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Beschreibung.
Bezahlung
Vor der Durchführung wird eine Rechnung durch den Veranstalter gestellt, die noch vor der ersten Unterrichtsstunde zu begleichen ist. Bei Buchung einer 10er oder Monatskarte oder Semesterkarte (3 Monate) werden vorab 50% der Gesamtsumme berechnet, nach Ablauf der ersten 5 (10er Karte) bzw. 4 (Monatskarte) oder 12 (Semesterkarte) Stunden der Restbetrag. Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses wird der gewährte Nachlass für die gehaltenen Stunden eingefordert und die ursprüngliche Gebühr pro gehaltener Einzelstunde (35,-€) berechnet.
Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter
Vor Antritt der Veranstaltung: Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung des Unterrichts durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Veranstalters etc.
Nach Beginn der Veranstaltung: Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Teilnehmer die Durchführung des Unterrichts trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört und sabotiert, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, so dass ein Lernerfolg ausgeschlossen erscheint und eine Aufhebung damit gerechtfertigt ist. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch, eine Rechnung zu stellen.
Rücktritt vom Vertrag und Umbuchung durch den Teilnehmer
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Termin in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalisieren: - bis zum 5. Tag vor Beginn 40 % des Preises - ab dem 5. Tag vor Beginn 75% des Preises. Bei Nichtantritt der Veranstaltung, ohne vorherige Rücktrittserklärung, ist der volle Preis zu bezahlen.
Kündigung in Folge höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung aufgrund bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so kann der Veranstalter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen wird keine Rechnung gestellt, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Der Veranstalter kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Krankheit oder höhere Gewalt etc. einen erfolgversprechenden Unterricht nicht zulassen würden.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen haben Sie innerhalb von einem Monat nach Veranstaltungsende gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.